„Ist die Möglichkeit, auf Drohnen zu schießen, die richtige Antwort auf diese neue Gefährdung im Justizvollzug?“ Mit dieser Frage ist der Sprecher für Justizvollzug der SPD-Fraktion, Frank-Tilo Becher, in die Beratungen zum Änderungsgesetz der hessischen Justizvollzugsgesetze gegangen. Die Anhörung habe dieses Fragezeichen verstärkt und auf gute Erfahrungen mit Alarmsystemen zur Drohnenerkennung verwiesen. Sie seien effektiv, einfacher zu handhaben, billiger zu betreiben und würden keine gesetzlichen Änderungen benötigen, erklärte Becher. Statt einen Abschuss rechtlich zu ermöglichen, schlug Becher vor, erst einmal mit dem Einsatz mobiler Detektionssysteme Erfahrungen in verschiedenen JVAs zu sammeln.
„Auch die Argumente für ein Pilotprojekt zum Einsatz von Body-Cams haben uns nicht überzeugt“, zieht Becher ein Fazit zu einem anderen zentralen Punkt der Gesetzesvorlage. Was bei der Polizei einen Sinn mache, sei auf die Situation in Gefängnissen nicht einfach übertragbar, teilt er die Einschätzung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD). Dass diese Maßnahme eine präventive Wirkung zum Schutz der Mitarbeitenden entfalten könnte, müsse bezweifelt werden. „Darüber hinaus berührt der Einsatz von Kameras in den Zellen von Gefangenen Grundrechtsfragen, die mir nicht abschließend geklärt erscheinen“, gibt Becher zu bedenken.
Die Stärken des Gesetzes leiden gleichzeitig an seiner größten Schwäche – denn diese sollen nichts kosten, beklagte der Abgeordnete. „So gut die Ausweitung von Besuchszeiten ist, die Ermöglichung von Videobesuchen, die Intensivierung von deutschen Sprachkursen, bessere Beratung zur Sozialversicherung oder die Unterstützung von Familienkontakten, so wenig wird das gelingen, ohne die Personalstellen dem neuen Aufgabenkatalog anzupassen.“
Becher fasste zusammen: „Schade, dass die Gelegenheit vertan wurde, mit den vielen wichtigen Hinweisen von Expertinnen und Experten das Gesetz zu einem guten Gesetz zumachen, das auch zustimmungswürdig ist. Mit dieser Vorlage vergaloppiert sich die Ministerin und verweigert gleichzeitig möglichen Verbesserungen die finanzielle Grundlage.“